Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung

Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung

Gesetzliche Grundlagen:

WHG § 22 Haftung für Änderung der Beschaffenheit des Wassers

(1) Wer in ein Gewässer Stoffe einbringt oder einleitet oder wer auf ein Gewässer derart einwirkt, dass die physikalische, chemische oder biologische Beschaffenheit des Wassers verändert wird, ist zum Ersatz des daraus einem anderen entstehenden Schadens verpflichtet. Haben mehrere die Einwirkungen vorgenommen, so haften sie als Gesamtschuldner.

(2) Gelangen aus einer Anlage, die bestimmt ist, Stoffe herzustellen, zu verarbeiten, zu lagern, abzulagern, zu befördern oder wegzuleiten, derartige Stoffe in ein Gewässer, ohne in dieses eingebracht oder eingeleitet zu sein, so ist der Inhaber der Anlage zum Ersatz des daraus einem anderen entstehenden Schadens verpflichtet; Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch höhere Gewalt verursacht ist.

 

Der Umfang des Versicherungsschutzes :

Versicherungsschutz besteht, im Rahmen des versicherten Risikos

gemäß der gesetzlichen Haftpflicht § 22 WHG, für eingetretene

Schadenereignisse die einen Personen-, Sach- oder sich daraus

ergebenden Vermögensschaden zur Folge haben.

 

Die Leistungen der Gewässerschadenhaftpflichtversicherung

Durch den Abschluss einer Gewässerschadenhaftpflichtversicherung überträgt der Versicherungsnehmer die gesetzliche Haftpflicht an den Versicherer.

  • Prüfung der Haftpflichtfrage
  • Ersatz berechtigter Haftpflichtansprüche
  • Abwehr unberechtigter Haftpflichtansprüche

 

Wer ist in der Gewässerschadenhaftpflichtversicherung versichert ?

  • Der oder die Eigentümer des Öltanks

 

Schadenbeispiele zur Gewässerschadenhaftpflichtversicherung:

  • Sie vernachlässigt die Wartung Ihres unterirdischen Öltanks. Die Außenwand rostet durch und das Öl versickert im Erdreich. Da bei Ihnen und bei Ihren Nachbarn nun die Blumen im Garten etwas die Köpfe hängen lassen und um zu verhindern, dass das ausgelaufene Öl in das Grundwasser gelangt, muss das verunreinigte Erdreich von Ihrem und von den beiden Nachbargrundstücken abgetragen werden.
  • Aus Ihrem Kellertank gelangt durch einen Fehler beim Befüllen Öl in den angrenzenden Bach. Ihr Nachbar, der regelmäßig an diesem Bach angelt wundert sich über die vielen Fische die nun an der Oberfläche treiben.
  • Durch eine gebrochene Leitung Ihres unterirdischen Öltanks tritt Öl und verunreinigt den Brunnen der benachbarten Brauerei. Diese kann nun nur nach Schwarzbier herstellen.
  • An Ihrem im Keller befindlichen Tank ist ein Leck entstanden. Das auslaufende Öl setzte sich über die neu verputzte Wand hinweg und trat ungefragt in Ihr Mauerwerk ein. Eine kleine Sanierungsmaßnahme in Höhe von € 75.000,00 wird leider notwendig.