Die Kapitallebensversicherung

Kapitallebensversicherung

Die Kapitallebensversicherung sichert, ebenso wie die Risikolebensversicherung, einen bei Abschluss der Versicherung festgelegten Kapitalbetrag für den Todesfall der versicherten Person ab.

Die Laufzeit der Kapitallebensversicherung wird ebenfalls bei Vertragsabschluss festgelegt. Während dieser Laufzeit steht dann die Versicherungssumme den Hinterbliebenen oder dem Zessionar zur Verfügung.

Die Auszahlung (Versicherungssumme) der Kapitallebensversicherung im Falle des Todes der versicherten Person während der Vertragslaufzeit, wie in der Risikolebensversicherung, steuerfrei. Eine Auszahlung nach Ablauf des Vertrages (Laufzeitende) erfolgt in Höhe der Ablaufleistung abzgl. eventuell zu zahlender Steuern.

 

Ermittlung des steuerpflichtigen Ertrags bei der Kapitallebensversicherung:

  • Die Ablaufleistung oder der Rückkaufswert (bei vorzeitiger Kündigung des Vertrages) abzüglich der eingezahlten Beträge bilden den steuerpflichtigen Ertrag. Wenn der Vertrag nicht mindestens 12 Jahre bestanden hat, hiervon 2 Jahre Beiträge entrichtet wurden und der Leistungsempfänger das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet hat unterliegt dieser Ertrag in voller Höhe dem persönlichen Steuersatz. (Beispiel 1).
  • Die Ablaufleistung oder der Rückkaufswert (bei vorzeitiger Kündigung des Vertrages) abzüglich der eingezahlten Beträge bilden den steuerpflichtigen Ertrag. Wenn der Vertrag 12 Jahre bestanden hat, hiervon 2 Jahre Beiträge entrichtet wurden und der Leistungsempfänger das 60. Lebensjahr vollendet hat unterliegen jedoch nur 50 % der steuerpflichtigen Erträge dem persönlichen Steuersatz. (Beispiel 2)

 

Beispiel 1:

Herr Patrick Herth *25.12.1975 hat am 01.01.2000 eine Kapitallebensversicherung, mit einem

monatlichen Beitrag von € 100,00, abgeschlossen. Am 01.09.2007 kündigt Herr Herth seine

Kapitallebensversicherung und bittet um die Auszahlung des Rückkaufswertes.

Rückkaufswert: € 9.500,00

Eingezahlte Beiträge: € 8.100,00

Erträge: € 1.400,00

Zu versteuern mit dem persönlichen Steuersatz: € 1.400,00

 

Beispiel 2:

Herr Patrick Herth *25.12.1975 hat am 01.01.2000 eine Kapitallebensversicherung, mit einem

monatlichen Beitrag von € 100,00, abgeschlossen. Am 01.01.2040 wird der Vertrag fällig und

Herr Herth erhält die Ablaufleistung aus seinem Vertrag.

Ablaufleistung: € 128.000,00

Eingezahlte Beiträge: €   78.000,00

Erträge: €   50.000,00

Zu versteuern mit dem persönlichen Steuersatz: €   25.000,00