Die private Unfallversicherung

Die private Unfallversicherung bietet eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Unfallversicherung da diese 24-Stunden & weltweit einen Versicherungsschutz im Falle einer dauerhaften Schädigung durch einen Unfall bietet und nicht nur während der Arbeitszeit und auf dem Weg zu dieser wie in der gesetzlichen Unfallversicherung.

In der privaten Unfallversicherung sind verschiedene Leistungen separate versicherbar und die Leistungen hieraus stehen nicht in Abzug zu eventuellen Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.

 

Was versteht die private Unfallversicherung unter einem Unfall ?

Unter einem Unfall, gemäß allgemeinen Versicherungsbedingungen zur privaten Unfallversicherung, verstehen die Versicherungsunternehmen ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes gesundheitsschädliches Ereignis da zu einer dauerhaften körperlichen oder geistigen Schädigung führt.

Dies heißt demnach, dass innere Erkrankungen, wie ein Krebsleiden oder ein Herzinfarkt nicht als Unfall gelten.

 

Welche Leistungsarten sind in der privaten Unfallversicherung versicherbar ?

In der privaten Unfallversicherung sind viele verschiedene Leistungsbausteine versicherbar. Zu den wichtigsten zählen die Invaliditätssumme, eine monatliche Unfallrente, eine Todesfallleistung sowie eine Krankenhaustagegeld.

Invaliditätsleistung:

Tritt infolge eines Unfalles eine dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen und / oder Geistigen Fähigkeiten ein, so wird die vereinbarte Invaliditätsgrundsumme gemäß Gliedertaxe (jeder Körperteil stellt eine gewissen Prozentsatz dar) an die versicherte Person bezahlt.

Monatliche Unfallrente:

Tritt infolge eines Unfalles eine dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen und / oder geistigen Fähigkeiten ein und liegt diese über 50%, so wird die vereinbarte monatliche Unfallrente, bis zum Tod der versicherten Person fällig. (Ertragsanteil ist steuerpflichtig)

Todesfallleistung:

Stirbt die versicherte Person nach einem Unfall oder an den Folgen eines Unfalls, so wird die vereinbarte Todesfallleistung an die Hinterbliebenen fällig.

Krankenhaustagegeld:

Muss die versicherte Person, aufgrund eines Unfalls, stationär behandelt werden, so wird das vereinbarte Krankenhaustagegeld pro Nacht des stationären Aufenthaltes an die versicherte Person fällig.